Maßnahmen der Qualitätssicherung

Vor dem Hintergrund des niedersächsischen Rahmenvertrages nach § 78 f KJHG wird die Qualitätsentwicklung in vier Teilaspekte differenziert:

  • Eingangsqualität
  • Strukturqualität
  • Prozessqualität
  • Ergebnisqualität

Bei der Differenzierung ist zu berücksichtigen, dass diese Aspekte lediglich Hilfskonstrukte sind und darüber hinaus in einer Wechselwirkung zueinander stehen. Insofern sind die folgenden Maßnahmen der Qualitätsentwicklung nicht isoliert, sondern im Gesamtkontext zu sehen.

 

Eingangsqualität

Die Einrichtung ist bestrebt, mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe partnerschaftlich zusammen zu arbeiten. Dazu gibt es verschiedene Ansatzmöglichkeiten. Im Mittelpunkt steht jedoch das Hilfeplanverfahren nach § 36 KJHG.
Das "grundsätzliche Selbstverständnis" der pädagogischen Arbeit als ein Qualitätsmerkmal der Einrichtung orientiert sich am Leitbild des Deutschen Caritasverbandes. Die Konkretisierung für die einrichtungsinterne Pädagogik ist in der Leistungsbeschreibung beschrieben. Damit werden Aussagen über die Ziele, Methoden sowie Möglichkeiten und Grenzen der pädagogischen Arbeit getroffen.
Für eine kindorientierte Erziehung ist das Aufnahmeverfahren eine der wesentlichen Voraussetzungen. Die Einrichtung kann umso effektiver arbeiten, je mehr Vorinformationen ihr über Ziele, mögliche Maßnahmen und Hintergründe zur Verfügung stehen. Insofern ist eine möglichst konkrete Beschreibung der individuellen Problemlage erwünscht. Sollte dies nicht möglich sein, werden Informationen und Daten von der Einrichtung erhoben. In besonderen Fällen kann als Sonderleistung eine ausführliche Diagnostik mit Empfehlung der weiteren Vorgehensweise durchgeführt werden.

 

Strukturqualität

Die Strukturqualität beschreibt die Vorhalteleistung der Einrichtung und ist insbesondere hinsichtlich des Personals und der Sachausstattung in der Leistungsbeschreibung differenziert beschrieben. Wesentliche Veränderungen werden mit den zuständigen Kostenträgern in Kooperation abgestimmt. Dabei werden die Interessen der Kinder und Jugendlichen sowie des familiären Umfeldes in den Vordergrund gestellt.
Ein weiteres wesentliches Qualitätsmerkmal der Kinder- und Jugendhilfe ist die Einbindung in die Verbandsstruktur des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim e.V. als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Die Einrichtung wird frühzeitig über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Erziehungshilfe informiert, um das Konzept jeweils dem Bedarf fachbezogen anzupassen.

 

Prozessqualität

Die pädagogischen Abläufe werden als sog. "Schlüsselprozesse" erarbeitet und kontinuierlich fortgeschrieben. Dazu gehören Aufnahmeverfahren, pädagogische Methoden, pädagogische Zielsetzungen, Gestaltung des Tagesabläufe etc.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgefordert und unterstützt, sich regelmäßig fortzubilden. Der DiCV Hildesheim unterhält hierzu u. a. auch ein eigenes Fortbildungsprogramm.
Weitere PE-Maßnahmen zur Sicherung der Prozessqualität sind:

  • Supervision im Team, ggf. Einzel- und Gruppensupervision
  • Arbeitsplatz- und Stellenbeschreibungen
  • Zielvereinbarungsgespräche
  • Einarbeitungskonzept neuer Mitarbeiter
  • Wissensmanagement
  • Beratung der Mitarbeiter/innen hinsichtlich der persönlichen Weiterentwicklung
  • Kommunikation innerhalb der Einrichtung [schriftliches und mündliches Berichtssystems; regelhaftes Konferenzsystem, in dem die Kommunikation der pädagogischen MitarbeiterInnen in den Teams Leitung, Schule, Leitung und anderen Einrichtungsteilen sichergestellt ist.
  • Sitzungsstruktur: wöchentlich: Leitungsbesprechung, Teambesprechungen; mtl.: Gruppenleiterbesprechung; Mitarbeiterbesprechung / Heim, Fallkonfrenzen, externe Teamsupervision.

Neben der Hilfeplankonferenz nach § 36 KJHG informiert die Einrichtung zeitnah über besondere Ereignisse und Entwicklungen der einzelnen Kinder und Jugendlichen.
Im Vorlauf zu den Hilfeplankonferenzen gibt die Einrichtung einen schriftlichen Überblick über den Stand der aktuellen Entwicklung des Kindes bzw. des Jugendlichen sowie seines familiären Umfeldes.
Die Einrichtung sowie der Träger laden belegende Jugendämter regelmäßig zu Fachtagungen ein, um Erwartungen, Ziele und Methoden im Sinne der fachlichen Entwicklung zu erörtern und fortzuschreiben.

Die Einrichtung verfügt über ein System zur Falldokumentation mit der Berücksichtigung verschiedener Ebenen und Aspekte der Erziehung. Neue pädagogische MitarbeiterInnen werden zu Beginn ihrer Tätigkeit in dieses System eingeführt.
Protokolliert werden alle wesentlichen Ergebnisse, die sich aus dem Konferenz- und Kommunikationssystem ergeben. Die Dokumentation ist so angelegt, dass vergangene Prozesse inhaltlich nachvollziehbar und der Zeitaufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht.
Zu der Dokumentation von Prozessen und Leistungen sind folgende Handlungen zu nennen:

  • Schriftliche Konkretisierung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfe- und Erziehungsplanung ergeben
  • Protokollierung von Konferenzen und Dienstbesprechungen
  • Tagesbericht über besondere Ereignisse
  • Vollständige und übersichtliche Aktenführung

Ergebnisqualität

Zum Ende einer jeden Maßnahme wird im persönlichen Gespräch zwischen den Beteiligten von der Einrichtung eine Reflexion initiiert und der Zufriedenheitsgrad erhoben. Die Ergebnisse werden allen MitarbeiterInnen rückgemeldet und bilden so die Quelle stetiger Verbesserung.