Leistungsbeschreibung Wohngruppe I + II
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Zwei Wohngruppen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten / Störungen mit pädagogischer Rundumbetreuung sowie therapeutischen und schulpädagogischen Angeboten.
Der Personenkreis
| Alter | Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts ab Schulalter |
| Aufnahmekriterien | Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten und psychiatrischen Störungsbildern, die nicht stationär psychiatriebedürftig sind. |
| Ausschlusskriterien | Drogenabhängigkeit Schwerstmehrfachbehinderte |
| Zielgruppe | Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen in ihrem bisherigen Umfeld keine ausreichenden Möglichkeiten haben, sich optimal weiter zu entwickeln. Insbesondere Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts mit folgenden Störungsbildern nach den Definitionen des DSM-IV finden Aufnahme:
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| Rechtsgrundlage | §§ 27, 34, 35, 35a, 41 und 42 KJHG |
Fachliche und methodische Ausrichtung des Einrichtungsteiles
Das konkrete pädagogische Handeln in der Wohngruppe orientiert sich an verhaltenstherapeutischen und systemischen Ansätzen. Die pädagogische, therapeutische und schulpädagogische Arbeit berücksichtigt in ihren Zielvorstellungen und methodischem Vorgehen den Entwicklungsstand der Bewohner. Durch situationsbedingtes Arbeiten, d.h. durch intensives Beobachten und die sich daraus entwickelnden Gespräche, werden Interessen, Probleme und Bedürfnisse in der Situation wahrgenommen und entsprechend bearbeitet. Die Vorgabe und das Beachten von Regeln basiert methodisch vorrangig auf verhaltenstherapeutischen Prinzipien. Außerdem erfolgt ein Modelllernen durch vorbildhaftes Verhalten der Betreuungskräfte. Lernen in der Gruppe erfolgt ferner durch ein z.B. in Kinderkonferenzen systematisiertes gegenseitiges Feed-back-System sowie durch Aufzeichnungen der Betreuer, die anschließend mit den Bewohner durchgesprochen werden. Als weitere Methode, Verhaltens- und Einstellungsveränderungen zu bewirken, dient das Aufzeigen von Ursache- und Wirkungszusammenhängen, um ein Lernen durch Einsicht zu erreichen.
Es wird davon ausgegangen, dass psychisch gestörte und verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche ihre Grundanliegen oft mit sozial unangemessenen Mitteln verfolgen oder ihr Krankheitsbild für sich nutzen. Während dies für den pädagogischen Mitarbeiter oft ein Problem darstellt, empfindet es das Kind häufig nicht als Problem, sondern als Problemlösung, wenn auch als sog. Scheinlösung.
Die Pädagogik soll dazu dienen, positive und sozial förderliche Bedingungen zu gestalten, damit ein Kind bzw. Jugendlicher lernen kann, seine Anliegen legal und sozial angemessen zu realisieren. Vor dem Hintergrund des allgemeinen pädagogischen und heilpädagogischen Ansatzes können folgende Zielsetzungen möglich sein:
- Abbau der psychischen Auffälligkeiten / Störungen und Verhaltensauffälligkeiten um eine soziale Integration zu ermöglichen
- Ressourcen nutzen und stärken
- Re-Integration
- Angststörungen
- Verselbständigung
Die therapeutische Milieu der Wohngruppe dient dabei als soziales Trainingsfeld zur Persönlichkeitsbildung, zum Aufbau von Eigenverantwortlichkeit und zur emotionalen Stabilisierung.
Hierzu gehören u.a. folgende Hilfen:
- Begleitung der Bewohner durch die Betreuer als Ansprechpartner und Vertrauensperson in persönlichen Fragen
- Auseinandersetzung mit und Bewältigung von Schule und Arbeitsalltag
- Entwicklung schulischer bzw. beruflicher Perspektiven
- Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten
- Auseinandersetzung mit Herkunft und Umfeld
- Erlernen des richtigen Umgangs mit eigenen finanziellen Mitteln
- Individuelle Freizeitangebote
- Psychotherapeutische Einzelstunden
- Fallbesprechungen mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Ambulante Betreuung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie und andere externe Therapeuten
Die Struktur
| Standort: | Georg-Böhm-Str. 18, 21337 Lüneburg Tel.:04131/8536-0, Fax: 04131/8536-46 E-Mail: info@st-bonifatius-lueneburg.de |
| Die Wohngruppen sind in zwei Reihenhäusern, die mit dem Haupthaus verbunden sind, untergebracht. | |
| Platzzahl: | Zwei Wohngruppen à 9 Plätze |
| Art der Versorgung: | In jeder Wohngruppe erfolgt eine autarke Versorgung durch je eine Hauswirtschaftskraft unter Mitwirkung der anderen Mitarbeiter und der Bewohner. |
Grundleistungen
Die folgenden beschriebenen Leistungen sind Standardleistungen und kommen grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen zugute.
Räumliche Gegebenheiten
Folgende Räume stehen pro Gruppe zur Verfügung:
- neun Einzelzimmer
- ein Gruppenraum, der in einen Ess- und einen Wohnbereich aufgeteilt is
- ein Büro
- ein Nachtdienstzimmer mit Bad
- eine Küche
- ein Schulraum
- ein Wasch- und ein Trockenraum
- drei Bäder mit WC's
- zwei WC's
- ein Abstellraum
- Fahrradraum
Ferner stehen folgende Räume des Zentrums zur Verfügung:
- Werkraum
- Musikraum
- Billard- und Tischtennisraum
- Computerraum mit Vernetzung und Internetanschluss
- Campingraum mit Ausstattung für Kanu-, Ski-, Surf- und Fahrradtouren
- Großes Außengelände mit diversen Spiel- und Sportmöglichkeiten
- Konferenzraum
- Mehrzweckhalle
Personal
| Mitarbeiter pro Gruppe | Wochenstunden |
| 1 Sozialpäd./in o. Erzieher mit Zusatzausbildung | à 38,5 |
| 3 Erzieher/innen | à 38,5 |
| 1 Erzieher/in | à 30,0 |
| 1 Hauswirtschafter/in | à 38,5 |
Aus dem Gruppenergänzenden Dienst sind pro Gruppe zugeordnet:
| Wochenstunden | |
| Leitung | 5,8 |
| Stellv. Leitung | 14,5 |
| Lehrer | 18,3 |
| Dipl.-Sozialpäd. f. schulische Belange | 19,25 |
| Dipl.-Psychologin | 13,0 |
| Verwaltung | 12,1 |
| Haustechnik | 9,6 |
| Zivildienstleistender | 13,2 |
Die Betreuung der Bewohner erfolgt im Schichtdienst rund um die Uhr mit Ausnahme der Beschulungskernzeiten. In der Zeit von 14.00 - 19.00 Uhr erfolgt grundsätzlich eine Doppelbesetzung. Bis 16.00 Uhr sind außerdem die Lehrkraft der Gruppe und die Hauswirtschafterin anwesend. Zusätzlich besteht rund um die Uhr eine Rufbereitschaft.
Alle pädagogisch-therapeutischen Mitarbeiter sowie die Hauswirtschafterin treffen sich einmal wöchentlich zu einer dreistündigen Teambesprechung. Einmal monatlich finden Fallbesprechungen mit einem externen Psychiater / Psychologen statt. Alle Mitarbeiter haben einmal monatlich externe Supervision und nehmen an internen und externen Fortbildungen teil. Weiterhin findet einmal monatlich eine Besprechung statt, an der aus jedem Leistungsbereich ein Vertreter sowie die gruppenübergreifend tätigen Mitarbeiter mit der Leitung teilnehmen.
Einrichtungsinterner Vollunterricht
Schüler, die aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht in der Lage sind, eine öffentliche Schule zu besuchen, werden im einrichtungsinternen Vollunterricht beschult. Dieser findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr in Kleingruppen bis maximal vier Personen statt und verfolgt das Ziel der Wiedereingliederung in eine öffentliche Schule bzw. Berufsbildungsmaßnahme. Dafür stehen speziell ausgestattete Schulräume zur Verfügung. Außerdem können die Funktionsräume der Einrichtung mitgenutzt werden.
Inhalte der gruppenübergreifenden Leistungen
Diagnostik
Hauptziel der Diagnostik ist die differenzierte Planung von psychologischen und pädagogischen Interventionen zur Verminderung der psychischen Auffälligkeiten unter besonderer Berücksichtigung der Ressourcen.
Der psychologische Dienst der Einrichtung erfasst zum einen Ressourcen und Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen, zum anderen körperliche, individuelle und psychosoziale Bedingungen, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Auffälligkeiten beitragen. Weiterhin führt der psychologische Dienst eine differenzierte testpsychologische Diagnostik der allgemeinen Lern- und Leistungsmöglichkeiten, umschriebener Entwicklungs- und Teilleistungsstörungen sowie der Befindlichkeit und verschiedener Einstellungen der Kinder und Jugendlichen durch.
In Zusammenarbeit mit dem psychologischem Dienst erheben die Gruppenmitarbeiter neben der allgemeinen pädagogischen Beobachtung innerhalb der Gruppe systematisch Materialien zum Verhalten der Kinder und Jugendlichen, die ebenfalls Grundlage für das pädagogische Handeln bilden.
Beratung
Die Beratung der Gruppenmitarbeiter findet grundsätzlich durch den psychologischen Dienst statt. Dabei werden die Auffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen unter verhaltenstherapeutischen und systemischen Aspekten betrachtet und pädagogische Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Zu speziellen schulischen Fragestellungen wird der Lehrer hinzugezogen.
Schulische Förderung
Der schulische Bereich wird von einem Lehrer und einer Diplom-Sozialpädagogin abgedeckt. Sie erfahren Unterstützung durch die sozialpädagogischen Fachkräfte in den Wohnbereichen. Die Kinder und Jugendlichen besuchen in der Regel öffentliche Schulen bzw. befinden sich in einem Ausbildungsverhältnis.
Ziele der schulischen Förderung sind:
- Gewährleistung bzw. Ermöglichung des Besuches einer öffentlichen Schule
- Förderung der Lern- und Leistungsmotivation sowie der Konzentrations- und Ausdauerfähigkeit
- Förderung des sachgerechten Umgangs mit Schulmaterial
Diese Ziele sollen erreicht werden durch folgende mögliche Schulfördermaßnahmen:
- Hausaufgabenhilfe
- Förderunterricht
- Kontaktpflege und enge Zusammenarbeit zwischen dem Lehrpersonal unserer Einrichtung und dem öffentlicher Schulen
- Vorübergehende Schulwegbegleitung
- Einrichtungsinterner Vollunterricht
Eltern- und Familienarbeit
Die familienorientierte Arbeit geschieht auf der Grundlage des systemischen Ansatzes. Die Elternarbeit beinhaltet u.a., insofern diese sich einbeziehen lassen, regelmäßige telefonische Kontakte, Elternberatungsgespräche wie auch Elternbesuche in der Einrichtung. Elterngespräche können auch außerhalb der Einrichtung zusätzlich vereinbart werden. Dafür stehen sowohl die Bezugserzieher sowie die Mitarbeiter der gruppenübergreifenden Fachdienste zur Verfügung.
Die Gespräche dienen der Beratung und der Absprache wie auch der Vor- und Nachbereitung von Heimfahrten und Besuchen in der Einrichtung. Weiterhin findet ein permanenter Informationsaustausch über Beobachtungen in Einrichtung, Schule und Umfeld der Einrichtung einerseits sowie Beobachtungen der Angehörigen im häuslichen Bereich andererseits statt. Die Angehörigen erfahren Verständnis für ihre Probleme. Bei akuten Krisen und Problemen, z.B. während der Beurlaubungen, können sich die Eltern jederzeit an das pädagogische Personal wenden.
Es wird versucht, bei den Angehörigen Verständnis für die pädagogisch-therapeutischen Ziele und Maßnahmen der Einrichtung zu wecken. Die Angehörigen werden so umfangreich wie möglich in die Erziehungsplanung mit einbezogen.
Den Eltern und Angehörigen steht die Elternwohnung in der Einrichtung zur Verfügung, in der auch das Kind für die Zeit des Besuchs mitwohnen kann. Besuche werden mit den Mitarbeitern der Wohnbereiche vereinbart. Da die Angehörigen nicht mehr mit Schulproblemen und sonstigen Pflichten des Kindes belastet sind, sondern von uns ermutigt werden, mit positiven Angeboten auf ihr Kind zuzugehen, entspannt sich oft die sehr festgefahrene Eltern-Kind-Beziehung und positive Neuansätze haben ihre Chance. Unter der begleitenden Hilfe von pädagogisch-psychologischen Fachkräften können Familien neue Verhaltensmuster erproben und reflektieren. Der für die Angehörigen weitgehend stressfreie Schonraum der Einrichtung bietet günstige Voraussetzungen hierfür.
Freizeitpädagogische Angebote
Die Kinder und Jugendlichen werden je nach Interessenlage, Alter bzw. Entwicklungsstand dazu angeleitet, für sich eine adäquate Freizeitgestaltung zu entwickeln. Sie werden begleitet und unterstützt in der Kontaktaufnahme mit Vereinen, Freunden und Bekannten. Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, an internen Arbeitsgemeinschaften (z.B. Fußball-, Musik-, Kunst- / Werk- und Reit-AG), teilzunehmen und ihre Kompetenzen zu erweitern und somit "Schwellenängste" abzubauen.
In den Ferien sowie an einzelnen Wochenenden finden regelmäßige Freizeitfahrten statt. Neben einem Dauercampingplatz auf der Ostseeinsel Fehmarn steht der Einrichtung ein altes Forsthaus mit großzügigem Gelände in Braunlage zur Verfügung.
Erlebnispädagogische Elemente finden Berücksichtigung bei regelmäßigen Kanutouren, Kanufreizeiten in Schweden sowie beim Windsurfen auf Fehmarn.
Die Einrichtung verfügt über zwei VW-Busse und einen Anhänger.
Therapeutische Leistungen
Therapeutische Leistungen werden entsprechend der Bedürftigkeit des Kindes/Jugendlichen angeboten (z.B. Psychotherapie, heilpädagogisches Reiten, Kunsttherapie, Familientherapie, Musiktherapie, Sprachtherapie und Psychomotorik).
Sonderaufwendungen im Einzelfall
In Anlehnung an die Anlage 2 und 4 der Rahmenvereinbarung nach § 78 f KJHG sind folgende Sonderaufwendungen im Entgelt enthalten.
Zum Pauschalbetrag gehören:
- Sonderbewilligungen
- Beihilfe zur Konfirmation, Kommunion
- Ferienzuschuss
- Klassenfahrten
- Laufende Bekleidungsergänzungen
- Lernmittel
- Geburtstags- und Weihnachtsgeld
Daneben werden folgende Sonderaufwendungen einzeln abgerechnet:
- Taschengeld
- Erstausstattung für Bekleidung
- Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen:
- Erstausstattung bei Aufnahme
- Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnen (Mobile Betreuung)
- Verselbständigungshilfen vor Beendigung der Maßnahme (z.B. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit)
- Fahrtkosten für Familienheimfahrten
- Übernahme von Kosten in Kindertagesstätten
Folgende individuelle Sonderleistungen, die bei Bedarf jedoch noch gesondert zu verhandeln sind, können angeboten werden:
- Psychotherapie
- Spezielle Diagnostik
- Sprachtherapie
- Psychomotorik
- Erlebnispädagogisches "Time Out"
- Individuelle Krisenintervention
- Heilpädagogisches Reiten
- Individuelle Sonderleistungen in Form von Fachleistungsstunden
Der Einsatz von individuellen Sonderleistungen muss im Hilfeplangespräch erörtert worden sein und sollte vom Jugendamt, den Personensorgeberechtigten sowie der Einrichtung gleichermaßen befürwortet werden. Bei Bedarf können dann im Einzelfall mit dem entsendenden Jugendamt zusätzliche, individuell zugeschnittene Leistungen vereinbart werden, deren Kosten direkt mit der jeweils zuständigen Kostenstelle abgerechnet werden.
Maßnahmen der Qualitätssicherung
- Gruppenübergreifende- und Teambesprechungen
- Fallbesprechungen
- Externe Supervision
- Fortbildungen (intern/extern)
- Dokumentation der Arbeitszeiten der Mitarbeiter in Dienstplänen
- Neben der Hauptakte der Gesamteinrichtung eine nach Themen gegliederte Zweitakte
- Protokolle der Einzelgespräche mit den Betreuten, der Elterngespräche sowie der Hilfeplanungsgespräche
- Protokolle besonderer Vorkommnisse, der Gespräche mit Lehrern und Ausbildern, Therapeuten, Ärzten sowie Ämtern, Protokolle von Fallbesprechungen
- Zeitnaher Informationsaustausch durch Einsatz moderner Medien, wie Computer mit Intra- und Internet
