Leistungsbeschreibung Einzelwohnen

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Intensiv betreutes Einzelwohnen für Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Auffälligkeiten / Störungen mit bedarfsorientierter pädagogischer und therapeutischer Betreuung.

Der Personenkreis:

Alter Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts ab dem 16. Lebensjahr
Aufnahmekriterien psychische Auffälligkeiten / Störungen
Bereitschaft zur Mitarbeit
Ausschlusskriterien Drogenabhängigkeit
Schwerstmehrfachbehinderte
Zielgruppe

Jugendliche und junge Erwachsene, deren Verselbständigung in ihrem bisherigen Umfeld aus unterschiedlichen Gründen ausgeschlossen ist. Insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene beiderlei Geschlechts mit folgenden Störungsbildern nach den Definitionen des DSM-IV finden Aufnahme:

  • Störungen, die gewöhnlich zuerst im Kleinkindalter, in der Kindheit oder Adoleszenz diagnostiziert werden, hierbei insbesondere
    • Störung des Sozialverhaltens
    • Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung
    • Lernstörungen
    • Störung der Motorischen Fertigkeiten
    • Kommunikationsstörungen
    • Ticstörungen
    • Störungen der Ausscheidungen (Enuresis und Enkopresis)
    • Vermeidungsverhalten
  • abklingende schizophrene und psychotische Störungen
  • affektive Störungen
  • Angststörungen
  • abklingende somatoforme Störungen
  • Dissoziative Störungen
  • Schlafstörungen
  • Störungen der Impulskontrolle
  • Anpassungsstörungen
Rechtsgrundlage §§ 27, 34, 35, 35a, 41 und 42 KJHG

 

Fachliche und methodische Ausrichtung des Einrichtungsteiles

Die theoretischen Grundlagen des methodischen Vorgehens basieren auf sozialpädagogischem und therapeutischem Fachwissen, das eine Vielzahl von Theoriemodellen einbezieht. Im Intensiv Betreuten Einzelwohnen steht das Erlernen eigenverantwortlichen Handelns mit dem Ziel der Verselbständigung und dem Umgehen mit den eigenen psychischen Beeinträchtigungen im Vordergrund. In der Regel wird nicht mehr direkt in die Situation eingegriffen, sondern Geschehenes und Zukünftiges in Einzelgesprächen reflektiert. Das Umfeld im Intensiv Betreuten Einzelwohnen dient dabei als soziales Trainingsfeld zur Persönlichkeitsbildung, zum Aufbau von Eigenverantwortlichkeit und zur emotionalen Stabilisierung.

Hierzu gehören u.a. folgende Hilfen:

  • Begleitung der Bewohner durch die Betreuer als Ansprechpartner und Vertrauensperson in persönlichen Fragen
  • Auseinandersetzung mit und Bewältigung von Schule und Arbeitsalltag
  • Entwicklung schulischer bzw. beruflicher Perspektiven
  • Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Auseinandersetzung mit Herkunft und Umwelt in den wöchentlichen Einzelgesprächen
  • Erlernen des richtigen Umgangs mit eigenen finanziellen Mitteln und den Angeboten von Banken und Sparkassen
  • Individuelle Freizeitangebote
  • Psychotherapeutische Einzelgespräche
  • Fallbesprechungen mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Ambulante Betreuung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie und andere externe Therapeuten

 

Die Struktur

Standort: Georg-Böhm-Str. 18, 21337 Lüneburg
Tel.:04131/8536-0 (-13), Fax: 04131/8536-46
E-Mail: gruppe3@st-bonifatius-lueneburg.de
  Das Intensiv Betreute Einzelwohnen ist im Haupthaus des Heilpädagogischen Caritas – Zentrums St. Bonifatius untergebracht.
Platzzahl: 4 Plätze
Art der Versorgung: Die Bewohner erhalten eine Verpflegungspauschale, mit der sie ihre Lebensmittel selbständig einkaufen. Diese Pauschale wird individuelle und schrittweise ausgezahlt. Die Bewohner erhalten je nach Bedarf Unterstützung durch die Mitarbeiter.

 

Grundleistungen

Die folgenden beschriebenen Leistungen sind Standardleistungen und kommen grundsätzlich allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugute.

Räumliche Gegebenheiten
Folgende Räume stehen pro Gruppe zur Verfügung:

  • drei Appartements (Wohnraum, Küche, Duschbad mit Waschmaschine)
  • drei Einzelzimmer mit zwei Badezimmern und einer Küche
  • ein Gruppenraum
  • ein Büro
  • ein Fahrradraum

Ferner stehen folgende Räume des Zentrums zur Verfügung:

  • Werkraum
  • Musikraum
  • Billard- und Tischtennisraum
  • Computerraum mit Vernetzung und Internetanschluss
  • Campingraum mit Ausstattung für Kanu-, Ski-, Surf- und Fahrradtouren
  • Großes Außengelände mit diversen Spiel- und Sportmöglichkeiten
  • Konferenzraum
  • Mehrzweckhalle

 

Personal

Mitarbeiter Wochenstunden
1 Diplom-Kunsttherapeutin à 38,5
1 Erzieher à 13,0

 

Aus dem Gruppenergänzenden Dienst sind pro Gruppe zugeordnet:

  Wochenstunden
Leitung 3,9
Stellv. Leitung 4,8
Lehrer 1,9
Dipl.-Psychologin 8,5
Verwaltung 5,4
Haustechnik 4,4
Zivildienstleistender 6,0
Raumpflege 2,3

 

Die Kernarbeitszeit im Intensiv Betreuten Einzelwohnen ist grundsätzlich von 15.00 - 22.00 Uhr, bei Bedarf sind zusätzliche Betreuungszeiten selbstverständlich. Außerhalb der Dienstzeiten bleibt ein Bereitschaftsdienst erreichbar. Darüber hinaus haben die Jugendlichen jederzeit die Möglichkeit, sich an die Mitarbeiter des gruppenübergreifenden Dienstes sowie an die Fachkräfte der Rund um die Uhr betreuten Wohngruppen (vgl. Leistungsbeschreibung A) zu wenden.

Alle pädagogisch-psychologischen Mitarbeiter treffen sich wöchentlich zu einer dreistündigen Teambesprechung. Die Mitarbeiter haben einmal monatlich externe Supervision und nehmen an internen und externen Fortbildungen teil. Weiterhin nehmen sie, wenn ein Bewohner des Intensiv Betreuten Einzelwohnens besprochen wird, an Fallbesprechungen teil, die einmal monatlich durch einen externen Psychiater / Psychologen angeboten werden. Außerdem findet einmal monatlich eine Besprechung statt, an der jeweils ein Vertreter aus jedem Leistungsbereich sowie die übergreifend tätigen Mitarbeiter teilnehmen.

Inhalte der gruppenübergreifenden Leistungen

Leitung/Stellv. Leitung.:

  • Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen
  • Ansprechpartner für die Mitarbeiter und die Bewohner
  • Durchführung von Bereitschaftsdiensten
  • Teilnahme an der Erziehungshilfeplanung (EHP)
  • Gelegentliches direktes Eingreifen in pädagogische Belange
  • Abklärung der Rahmenbedingungen mit dem Träger und dem jeweiligen Jugendamt

Dipl.Psych.:

  • Teilnahme an Team- und Fallbesprechungen
  • evtl. psychodiagnostische Abklärung
  • Psychotherapien sofern nicht durch andere Therapeuten oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie durchgeführt
  • Ansprechpartner für die Mitarbeiter und die Bewohner
  • Bei Bedarf Teilnahme an der EHP
  • Elternarbeit nach Absprache

Lehrer:

  • Ansprechpartner für Schulprobleme und Laufbahnberatung

Verwaltung:

  • Schriftverkehr und Telefonate mit Ämtern, Krankenkassen, Schulen, Ausbildungsstätten usw.
  • Telefondienst am Vormittag und frühen Nachmittag
  • Kassenführung
  • Rechnungs- und Mahnwesen
  • Einrichtung und Führung der Hauptakte
  • Postannahme und Zuordnung

Hausmeister:

  • Anteilige Beteiligung an der Pflege und Instandhaltung

Raumpflege:

  • Anteilige Beteiligung an der Raumpflege des Verwaltungstraktes

 

Die Inhalte der gruppenübergreifenden Dienste entsprechen ansonsten denen der Wohngruppen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten / Störungen (Leistungsbeschreibung A), ausgenommen dem einrichtungsinternen Vollunterricht.

Sonderaufwendungen im Einzelfall

In Anlehnung an die Anlage 2 und 4 der Rahmenvereinbarung nach § 78 f KJHG sind folgende Sonderaufwendungen im Entgelt enthalten.

Zum Pauschalbetrag gehören:

  • Sonderbewilligungen
  • Beihilfe zur Konfirmation, Kommunion
  • Ferienzuschuss
  • Klassenfahrten
  • Laufende Bekleidungsergänzungen
  • Lernmittel
  • Geburtstags- und Weihnachtsgeld

 

Daneben werden folgende Sonderaufwendungen einzeln abgerechnet:

  • Taschengeld
  • Erstausstattung für Bekleidung
  • Starthilfen und die daraus resultierenden Leistungen:
    • Erstausstattung bei Aufnahme
    • Ersteinrichtung der Wohnung bei Betreuung in Einzelwohnen (Mobile Betreuung)
    • Verselbständigungshilfen vor Beendigung der Maßnahme (z.B. Maklercourtage, Einrichtungskosten, Mietsicherheit)
  • Fahrtkosten für Familienheimfahrten

 

Folgende individuelle Sonderleistungen, die bei Bedarf jedoch noch gesondert zu verhandeln sind, können angeboten werden:

  • Psychotherapie
  • Spezielle Diagnostik
  • Individuelle Krisenintervention
  • Heilpädagogisches Reiten
  • Individuelle Sonderleistungen in Form von Fachleistungsstunden

 

Der Einsatz von individuellen Sonderleistungen muss im Hilfeplangespräch erörtert worden sein und sollte vom Jugendamt, den Personensorgeberechtigten sowie der Einrichtung gleichermaßen befürwortet werden. Bei Bedarf können dann im Einzelfall mit dem entsendenden Jugendamt zusätzliche, individuell zugeschnittene Leistungen vereinbart werden, deren Kosten direkt mit der jeweils zuständigen Kostenstelle abgerechnet werden.

 

Maßnahmen der Qualitätssicherung

  • Gruppenübergreifende- und Teambesprechungen
  • Fallbesprechungen
  • Supervision
  • Fortbildungen (intern/extern)
  • Dokumentation der Arbeitszeiten der Mitarbeiter in Dienstplänen
  • Neben der Hauptakte der Gesamteinrichtung eine nach Themen gegliederte Zweitakte
  • Protokolle der Einzelgespräche mit den Betreuten, der Elterngespräche sowie der Hilfeplanungsgespräche
  • Protokolle besonderer Vorkommnisse, der Gespräche mit Lehrern und Ausbildern, Therapeuten, Ärzten sowie Ämtern, Protokolle von Fallbesprechungen
  • Zeitnaher Informationsaustausch durch Einsatz moderner Medien, wie Computer mit Intra- und Internet